Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10707, Berlin, Ch/Wi, Lietzenburger Straße 101, Ri. Martin-Luther-Straße mit 21 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät dokumentierte mit Frontfoto 51 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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