Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 10827, Berlin Te/Sb, Hauptstraße 45, Ri. Innsbrucker Platz. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Multanova 6 F digital mit Frontfoto 63 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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