Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12157, Berlin, Te. / Sb., Grazer Damm 218, Ri. Munsterdamm mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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