Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 12305, Berlin TSb, Lichtenrader Damm 54, Ri. Kirchhainer Damm wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 70 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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