Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 37249, Neu Eichenberg, B 27, Hh. Einmündung Eichenberg, FR Göttingen außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3. BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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