Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 37643, Gem. Amelungsborn, B 64, Höhe Abzweig Holenberg, Rtg. Holzminden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 99 km/h mit Messgerät S 350 stationär mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Holzminden übersandte Vordruck Anhörung

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