Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 37643, Gem. Amelungsborn, B 64, Höhe Abzweig Holenberg, Rtg. Holzminden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung TraffiStar S 350 stationär mit Frontfoto ergab 101 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Holzminden übersandte Formular Anhörung
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