Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 48455, Bad Bentheim, auf der BAB 30, Abschnitt 20, Station 23,2, Richtung Niederlande mit 48 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 108 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Grafschaft Bentheim übersandte Vordruck Anhörung

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