Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 49497, Mettingen, Heerstraße, Neuenkirchener Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 88 km/h mit Messgerät ESO ES8.0. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Vordruck Anhörung
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