Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63743, Aschaffenburg, Obernauer Straße, i. Höhe Haus.-Nr. 70, Rtg. Maintalstr. mit 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 48 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax – Speedophot.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung übersandt.
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