Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 65843, Sulzbach, Taunus, BB Höhe Parkhaus MTZ, FR A 66 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 32 km/h bei zulässigen 50 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 82 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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