Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 69124, Gem. Heidelberg, B 535, km 1,4, Nähe Kurpfalzhof, Rtg. Heidelberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 127 km/h. Bußgeld: 80,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidelberg
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