Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 71149, Bondorf, auf der B 28 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto 95 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Böblingen übersandte Vordruck Anhörung

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