Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 71263, Weil der Stadt, L 1188, Hausener Straße, Höhe Einmündung Münklinger Straße um 17 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Poliscan mit Frontfoto 47 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Böblingen übersandte Vordruck Anhörung

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