Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 72151, Gem. Walddorfhäslach, auf der B 27, km 0,0, FR Tübingen, Höhe Bullenbank ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 146 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 und Foto 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Reutlingen übersandt.

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