Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72160, Horb a. N.-Mühlen, Tunnelsteige 20, Parkbucht, FR Remigiusstraße mit 16 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 dokumentierte mit Foto 46 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
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