Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72770, Reutlingen, auf der L 383, Fahrtrichtung Reutlingen, Höhe Abzweig Ohmenhausen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessung mit Traffiphot-S mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 97 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Vordruck Anhörung
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