Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74613, Öhringen-Unterohm, Neustädter Str., geg. 101, Rtg. Ortsmitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Große Kreisstadt Öhringen übersandte Vordruck Anhörung

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