Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74722, Buchen, B 27, Abzwg. Mudau, L 523 mit 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis übersandt.

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