Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74831, Gundelsheim, auf der K 2159, Richtung Gundelsheim begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto 134 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Heilbronn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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