Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74847, Obrigheim, B 292, km 1,640, Rtg. Sinsheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 122 km/h Durch Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde eröffnet. Bußgeldverfahren
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis übersandte Formular Anhörung
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