Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 82319, Starnberg, OT Söcking, Maximilian-von-Dziembowski-Str., Höhe Einm. Auersberg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 75 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Einseitensensor ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 25 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Vordruck Anhörung
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