Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83670, Bad Heilbronn, Tölzer Str., nach Einmündung Osterfeldstr. mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.
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