Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85304, Ilmmünster, St 2084, Freisinger Straße, ggü. Nr. 1 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät Jenoptik Enforcement Trailer wurden 49 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Zeugenfragebogen
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