Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem LKW festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 85625, Glonn, Zinneberger Straße, hinter Hs,-Nr. 22 um 29 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S350 79 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Vordruck Anhörung
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