Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Aach-Neuhaus, B 51, Gem. Aach-Neuhaus, ca. km 0,25, FR Trier wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 115 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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