Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aldenhoven, B 56, bei Freialdenhoven, Einm. K 12, Rtg. Aldenhoven die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed FM 1 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 49 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 119 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Vordruck Anhörung
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