Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Altrich, B 50, Baustelle, Gem. Altrich, ca. km 3,09 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 79 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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