In Aßlar, A 45, Hanau-Dortmund, km 161,95, FR Dortmund wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 99 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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