In Augsburg, Bgm. -Ackermann-Str. auf Ackermann-Brücke wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 72 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Augsburg übersandte Vordruck Anhörung

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