Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Augsburg, Gabelsbergerstr. 14 um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h 30,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Augsburg übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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