Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Augsburg, Stettenstr. 15-17 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 52 km/h, bei erlaubten 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h . Beweismittel: Messung mit TraffiStar und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Augsburg übersandte Vordruck Anhörung
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