Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Augsburg, Stettenstraße 15-17 um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Augsburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.
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