Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Bad Oeynhausen, BAB 30, km 133,830, FR Osnabrück ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 103 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.
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