Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Baden-Baden, BAB 5, km 655,580, Karlsruhe – Basel um 61 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 181 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erhob 600,00 € Bußgeld

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