Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Barleben, Barleben, BAB 2, km 86,760, Fahrtrichtung Hannover mit 36 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 116 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.

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