Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bensheim, B 47, Kreuzung Berliner Ring, FR Innenstadt wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 58 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 68 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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