Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bergheim-Auenheim, auf der Gillbachstraße, i. R. Bedburg-Rath die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Traffipax ergab 52 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Anhörung
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