Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bilsen, Kieler Straße, Nr. 25, Zur Bilsener Mühle, Rtg. Quickborn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 71 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Induktionsschleifenmessung mit Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg übersandte Vordruck Anhörung
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