Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Bochum, Kohlenstr. FR Kreisverkehr um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h hatte Bußgeldverfahren zur Folge. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bochum übersandte Formular Anhörung
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