Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Börger, L 62, Spahnharrenstätter Str. Höhe Hausnr. 14, FR Spahnharrenstätte mit 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit Einsatzcontainer “SpeedoGuard, mit SpeedoPhot-Messystem, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandt.
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