Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Brandenburg, Am Hauptbahnhof, Höhe Nr. 9, in FR stadteinwärts
um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Dokumentareinheit ROBOT SmartCamera IV 73 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung
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