Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Braunsbedra, Stadt Braunsbedra, Frankleben, auf der A 38, bei km 167,00, Ri. Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 45 km/h bei zulässigen 80 km/h. Dokumentiert wurden mit Messprotokoll mit Frontfoto wurden 125 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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