In Breb.-Fechingen, A 6, i. H. Fechinger Talbrücke, Rtg. Saarbrücken wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan FM1 ergab 116 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Zeugenfragebogen
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”