Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der Neuenlander Straße, FR Flughafen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Multanova Digital und Frontfoto 65 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen erließ Bußgeldbescheid
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