Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Budenheim, Gem. Budenheim, L 423, Budenheim, Höhe Bushaltestelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 76 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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