Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Büttelborn, B 42, Höhe Zufahrt zur Kreismülldeponie, Richtung Weiterstadt mit 18 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.