Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Baustelle, Ri. Hannover mit 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.
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