Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Ri. Hannover um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung

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