Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Buseck, auf der BAB 480, Wettenberg-Reiskirchener Dreieck, FR Reiskirchener-Dreieck, bei km 96,774 um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messung mi Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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